Wittingen

Kita-Elternportal


 
Die Kindertagesstätten im Stadtgebiet Wittingen werden vom Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Wittingen betrieben.
 
HIER   geht es zur Homepage des Verbandes mit Infos zu den Einrichtungen, Kontaktdaten und aktuellen Stellenangeboten.
 

 
Willkommen zur Online-Registrierung.

Über den nachfolgenden Button gelangen Sie zum Kita-Elternportal und verlassen gleichzeitig die Homepage der Stadt Wittingen.
 
Über das Elternportal erfolgt die Anmeldung für einen Kita-Platz:
 
 
 
Anleitung zum Kita-Elternportal
... für die Erstanmeldung
... für die Anmeldung von Geschwisterkindern
... für die Beantragung von Zusatzleistungen (sog. Sonderdiensten)
 
 
Allgemeine Hinweise
Der Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte für das kommende Kindergartenjahr 2024/2025 (ab 1. August 2024) hat vom 01. bis 31. Januar 2024 online über das Elternportal zu erfolgen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes ist der Hauptwohnsitz in der Stadt Wittingen.
 
Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertagesstätte im Stadtgebiet besteht nicht. Der Anspruch erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet Wittingen. Es wird eine ortsnahe Unterbringung angestrebt.
 
Die Aufnahme in eine Kinderkrippe erfolgt frühestens zum 1. des Monats, in dem das Kind das 1. Lebensjahr vollendet (inkl. einer Eingewöhnungsphase von maximal 4 Wochen), bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt grundsätzlich zum 1. August eines Jahres, frühestens jedoch zum 1. des Monats, in dem das Kind drei Jahre alt wird, bis zur Einschulung.
 
Aufgrund der Schließzeiten ist eine Aufnahme in den Monaten Juni, Juli und Dezember grundsätzlich nicht möglich. Letztmöglicher Eintritt während eines Kindergartenjahres ist daher zum 01. Mai eines Jahres.
 
Nach Anmeldung des Betreuungsplatzes über das Onlineportal wird eine automatische Anmeldebestätigung an die registrierte Mailadresse übersandt. Diese enthält auch die Aufforderung zur Einreichung von Arbeitgeberbescheinigungen. Es sind grundsätzlich von beiden Elternteilen vollständige Bescheinigungen bei der Stadt Wittingen einzureichen.
 
Über die Vergabe der Kindergarten- und Krippenplätze entscheidet die Stadt Wittingen in Abstimmung mit dem Betriebsträger. Die Vergabe der Plätze erfolgt auf der Grundlage von Kriterien, die die Stadt Wittingen im Benehmen mit dem Betriebsträger in einem Kriterienkatalog festgelegt hat. Dieser ist Bestandteil und Anlage der Kindertagesstätteneinrichtungssatzung.
 
Die Aufnahme des Kindes wird durch einen rechtsverbindlichen Bescheid von der Stadt Wittingen vorgenommen. Sorgeberechtigten, denen kein Platz für Ihre Bedarfsbetreuungszeit angeboten werden kann, wird eine alternative Betreuungszeit in der Einrichtung oder einer alternativen Einrichtung im Stadtgebiet von der Stadt Wittingen angeboten.
 
Ergänzende Regelungen zur Betreuung werden in einer gesonderten Vereinbarung zwischen Sorgeberechtigten und Betriebsträger in der Kindertageseinrichtung vereinbart.
 
Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt voraussichtlich Anfang Mai 2024.
 
Mit der Aufnahme in eine Kinderkrippe ist eine Zusage für einen bestimmten Kindergartenplatz nicht verbunden.
 
Für die Nutzung der Kindertagesstätten haben die Sorgeberechtigten bis zum 1. des Monats, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet, Elternbeiträge zu entrichten. Die Abrechnung der Elternbeiträge erfolgt über die Stadt Wittingen. Nach Vollendung des 3. Lebensjahres ist die Nutzung der Kindertagesstätten bis zu einer täglichen Betreuungszeit von 8 Stunden beitragsfrei. Die aktuelle Beitragsstaffel ist Bestandteil und Anlage der Kindertagesstätteneinrichtungssatzung der Stadt Wittingen (siehe Ortsrecht, lfd. Nr. 3.03). 
 
Die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten der Stadt Wittingen werden ab 01.08.2024 nach folgender Beitragsstaffel erhoben:
 
Bereinigtes Bruttoeinkommen  
Elternbeitrag  ( 1/12 des Jahresbeitrages )
 
halbtags
4 Stunden
 
¾-tags
6 Stunden
08.00 - 14.00 Uhr
ganztags
8 Stunden
08.00 - 16.00 Uhr
bis 20.000,00 Euro   96,00 € 144,00 € 192,00 €
über 20.000,00 Euro bis 25.000,00 Euro 112,00 € 168,00 € 224,00 €
über 25.000,00 Euro bis 30.000,00 Euro 128,00 € 192,00 € 256,00 €
über 30.000,00 Euro bis 35.000,00 Euro 144,00 € 216,00 € 288,00 €
über 35.000,00 Euro bis 40.000,00 Euro 160,00 € 240,00 € 320,00 €
über 40.000,00 Euro bis 45.000,00 Euro 176,00 € 264,00 € 352,00 €
über 45.000,00 Euro bis 50.000,00 Euro 192,00 € 288,00 € 384,00 €
über 50.000,00 Euro bis 55.000,00 Euro 208,00 € 312,00 € 416,00 €
über 55.000,00 Euro bis 60.000,00 Euro 224,00 € 336,00 € 448,00 €
über 60.000,00 Euro bis 65.000,00 Euro 240,00 € 360,00 € 480,00 €
über 65.000,00 Euro bis 70.000,00 Euro 256,00 € 384,00 € 512,00 €
über 70.000,00 Euro bis 75.000,00 Euro 272,00 € 408,00 € 544,00 €
über 75.000,00 Euro  288,00 € 432,00 € 576,00 €
 
Der Beitrag ermäßigt sich für Geschwisterkinder um 50 %, wenn die Kinder zeitgleich eine Kindertagesstätte im Bereich der Stadt Wittingen besuchen. Dies ist nicht der Fall, wenn das erste Kind beitragsfrei ist.
 
Der Bedarf für eine Randzeit (Betreuung vor bzw. nach der Betreuungszeit) kann bei der Anmeldung über das Elternportal bereits mit angegeben werden. Für die Inanspruchnahme von Randzeiten ist in der Krippe (grundsätzlich), sowie im Kindergarten (ab einer Betreuungszeit von 8 Std./täglich) ein monatlicher Betrag zu entrichten. Ein Anspruch auf eine Randzeit besteht nicht.
 
Informationen zu den einzelnen Einrichtungen finden Sie im Elternportal. Weiterhin stehen die jeweiligen Einrichtungsleitungen für telefonische Auskünfte zur Verfügung. Die Telefonnummern der Einrichtungen können dem Elternportal ebenfalls entnommen werden.
 
Wichtiger Hinweis zum Onlineportal:
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Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung
Abteilung Bildung und Generationen
Telefon: 05831 - 261-232, -231 oder -230
Mail:
kita@wittingen.eu
 
Formulare
Selbsterklärung für die Festsetzung des Elternbeitrages ab 01.08.2024 mit Lastschriftmandat

Bescheinigung des Arbeitgebers bei Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte im Stadtgebiet Wittingen

SEPA - Lastschriftmandat