Wittingen

Bekanntmachungen


07.02.2017

Im Landkreis Gifhorn muss Geflügel weiterhin im Stall bleiben

Um der Infektion von Hausgeflügel unter freiem Himmel vorzubeugen, hatte der Landkreis Gifhorn durch die Allgemeinverfügung vom 17.11.2016 die Aufstallung von sämtlichen Geflügel der verschiedenen Arten im Kreisgebiet angeordnet.
 
In den letzten Wochen erfolgten durch die Abteilung Veterinärwesen Kontrollen in Geflügelhaltungen. Dabei stellten die Amtstierärzte zahlreiche Verstöße gegen die genannten Vorschriften fest, Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden daher eingeleitet.
 
In Deutschland kommt es auch weiterhin zu Ausbrüchen von Geflügelpest bei Hausgeflügel und bei Wildvögeln. Dr. Mario Ruppert, Leiter der Abteilung Veterinärwesen, verweist auf die täglich zahlreichen positiven Nachweismeldungen aus dem gesamten Bundesgebiet, aber auch aus Nachbarstaaten.
 
Die Amtstierärzte hatten eine aktuelle Risikobeurteilung vorgenommen. Dabei stellten sie fest, dass sich die Situation der Geflügelpest mit den Ausbrüchen bei Haus-und Wildgeflügel in Deutschland bislang nicht entspannt hat. Aus diesem Anlass wurde entschieden, die Aufstallung von Geflügel bis auf weiteres beizubehalten. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Gifhorn bleibt daher bis auf weiteres in Kraft, über eine Aufhebung der Aufstallpflicht wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
 
Landrat Dr. Andreas Ebel ist froh, dass es bisher nicht zu Geflügelpestausbrüchen in Nutzgeflügelbeständen im Gifhorner Kreisgebiet gekommen ist: „Allen Geflügelhaltern kommt eine besondere Sorgfaltspflicht zu.“
 
Dr. Ruppert appelliert an alle Halter von Geflügel, sämtliche Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände auch durchzuführen. Dieses sind u.a. die Aufstallung von Geflügel, die Verwendung von Schutzkleidung beim Betreten der Geflügelbestände sowie die Verwendung von Wannen mit Desinfektionsmitteln zum Desinfizieren des Schuhwerks. Weiterhin müssen Bestandsregister sowie Aufzeichnungen über Tierverluste geführt werden.
 
Alle genannten Maßnahmen müssen von allen Geflügelhaltern, also auch von den Haltern von nur wenigen Stück Geflügel, durchgeführt werden. Auf der Internetseite www.gifhorn.de sind weitere Informationen einsehbar.